2.1 Rechte und Pflichten des Stadionbetreibers im halb-öffentlichen Raum 2.1.1 Private Zuordnung des halb-öffentlichen Raums Die private Zuordnung des halb-öffentlichen Raumes ergibt sich daraus, dass dieser (hier: das Stadion) im Eigentum oder Besitz eines Privaten (hier: des Stadionbetreibers) steht. Der Zutritt des Besuchers zum Stadion wird über einen privatrechtlichen Vertragsschluss (hier: Kauf der Eintrittskarte) zwischen dem Stadionbetreiber und dem Besucher begründet.