Eine Leibesvisitation kann entweder in Form einer Durchsuchung oder in Form einer körperlichen Untersuchung erfolgen. Die Durchsuchung beinhaltet das insbesondere an Flughäfen praktizierte Abtasten des Körpers über den Kleidern (so genanntes «frisking») sowie das Abtasten des entblössten Körpers. Eine Durchsuchung kann sich auch auf Gegenstände beziehen, die eine Person mit sich führt – dann allerdings handelt es sich nicht um eine Leibesvisitation im hier verstandenen Sinn. Im Rahmen der vorliegenden Fragestellungen stehen jedenfalls Durchsuchungen des Körpers im Vordergrund.