Der Vollständigkeit halber haben wir auch die Frage der Delegation durch die privaten Stadionbetreiber an private Sicherheitsfirmen unter Ziffer 2.1.2. und 2.1.3. kurz geprüft. Von der Fragestellung her unklar ist, ob an Durchsuchungen im Intimbereich oder an eigentliche körperliche Untersuchungen, wie sie von Ärzten oder sonstigem medizinischen Personal vorgenommen werden, gedacht wurde.