Auch eine Regelung in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen wäre denkbar. Diese Lösungen sind indes schwerfällig, weshalb eine einheitliche eidgenössische Regelung auf dem Wege der Bundesgesetzgebung zu bevorzugen ist. Als weitere Alternative besteht die Möglichkeit, Standards und «Best Practices» zu fördern. Dies könnte im Rahmen des bereits bestehenden E-Government-Vorhabens «B.1.06 E-Government-Architektur Schweiz» geschehen. Bei dieser Lösung ist allerdings die rechtliche Verbindlichkeit nicht gegeben.