4.3 Beurteilung Um eine allgemein Bundeskompetenz zum Erlass technischer und organisatorischer Vorschriften im Hinblick auf eine einheitliche elektronische Verwaltungslandschaft Schweiz zu begründen, wäre eine neue Bestimmung in der Bundesverfassung nötig. Bevor auf Verfassungsstufe eine neue Bestimmung geschaffen wird, wäre eine eingehende Problemanalyse vorzunehmen. Als Alternative dazu könnte dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, bestehende interkantonale Vereinbarungen für allgemeinverbindlich zu erklären. Auch eine Regelung in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen wäre denkbar.