vgl. auch die Vereinbarung vom 14. Mai 2009 zwischen dem Bund, den unterzeichnenden Kantonen und der FDK über die Zusammenarbeit Schweizerischer Gemeinwesen auf dem Gebiet der Informatik55). Das E-Government-Vorhaben «B.1.06 E-Government-Architektur Schweiz» soll die Voraussetzungen dafür schaffen, «dass bei Bund, Kantonen und Gemeinden autonom Puzzleteile erstellt werden können, welche zusammen ein funktionierendes, für die Kunden einfach zugängliches und effizient nutzbares E-Government-Angebot ergeben und innerhalb der Verwaltung ohne Medienbrüche verarbeitet werden können.»56