Sie sieht vor, dass das Potenzial innovativer Staatsstellen genutzt und gleichzeitig mit gemeinsamem Vorgehen und definierten Organisationsstrukturen die übergeordnete Steuerung sichergestellt wird (S. 6, «3. Grundsätze zur Zielerreichung», Ziff. 4). Durch Austausch und abgestimmtes Vorgehen sowie durch Festlegung federführender Stellen soll gezielt in Lösungen investiert werden, die vielfach genutzt werden können, so dass die angestrebten Ziele mit minimalen Investitionen erreicht werden können (Strategie, «1.4 Richtig verstandenen Föderalismus als Chance nutzen»).