Bei E-Government Leistungen sind für die Gemeinwesen die Standards des Vereins eCH massgeblich; in der Regel werden sie insbesondere für die Beschaffung und Eigenentwicklung durch das Gemeinwesen für verbindlich erklärt (Art. 4 der Rahmenvereinbarung). Eine weitere Präzisierung dieser vertraglichen Bestimmungen oder weitere Vereinbarungen wären grundsätzlich ebenfalls eine Möglichkeit, um die Schaffung einer einheitlichen elektronischen Verwaltungslandschaft voranzutreiben.