48 Abs. 2 BV). Es besteht bereits eine Vereinbarung vom 14. Mai 2009 zwischen dem Bund, den unterzeichnenden Kantonen und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) über die Zusammenarbeit Schweizerischer Gemeinwesen auf dem Gebiet der Informatik49. Sie sieht die Bildung einer beratenden Organisation vor, die die Koordination und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informatik fördert sowie Koordinationsaufgaben aktiv unterstützt (Art. 1 der Vereinbarung). Diese Vereinbarung könnte weiter präzisiert oder mit weiteren Vereinbarungen ergänzt werden, um eine einheitliche elektronische Verwaltungslandschaft zu verwirklichen.