4.2.3 Allgemeinverbindlicherklärung Das Konzept einer bundesrechtlich verankerten einheitlichen elektronischen Verwaltungslandschaft steht in einem Spannungsverhältnis zum hergebrachten föderalistischen Schweizer Staatswesen, zu dessen wesentlichen Merkmalen der Vollzugsföderalismus und die Organisationsautonomie der Kantone gehören. Vollzugsföderalismus bedeutet, dass die Kantone zuständig sind für den Vollzug des Bundesrechts; sie sind grundsätzlich frei, wie sie die Umsetzung gestalten, soweit die korrekte Umsetzung gewährleistet und der Vollzug des Bundesrechts nicht vereitelt wird; gewisse Unterschiede werden in Kauf genommen.