Die Konkretisierung der Kompetenz würde auf Gesetzes- und Verordnungsstufe erfolgen. Bevor auf Verfassungsstufe indes eine neue Bestimmung geschaffen würde, wäre eine Problemanalyse nötig, um die Reglungsbedürfnisse sowie die Auswirkungen einer Regelung abzuklären42. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die zwischen dem Bundesrat und der Plenarversammlung der KdK 2007 abgeschlossene und 2011 erneuerte Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz43 in Art. 2 vorsieht, dass Bund, Kantone und Gemeinden eine koordinierte Umsetzung der E- Government-Strategie Schweiz sicherstellen, wobei die Kantone ihre Eigenständigkeit bewahren und