«Der Bund kann technische und organisatorische Vorschriften zur Sicherstellung einer landesweit einheitlichen Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen von Verwaltungstätigkeiten erlassen.» Die Formulierung «erlässt Vorschriften» macht klar, dass es sich um eine umfassende Bundeskompetenz handelt. Die Konkretisierung der Kompetenz würde auf Gesetzes- und Verordnungsstufe erfolgen.