4.2.2 Schaffung einer neuen Bundeskompetenz Um dem Antrag des EJPD vom 27. Juni 2011 gemäss eine allgemeine Kompetenz des Bundes zum Erlass technischer und organisatorischer Vorgaben im Bereiche elektronischen Verwaltungsführung zu begründen, müsste in der Bundesverfassung eine entsprechende Bestimmung geschaffen werden. Aufgrund des Antrags des EJPD könnte eine solche Bestimmung etwa wie folgt lauten: «Der Bund kann technische und organisatorische Vorschriften zur Sicherstellung einer landesweit einheitlichen Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen von Verwaltungstätigkeiten erlassen.