4.2 Handlungsmöglichkeiten 4.2.1 Übersicht Damit der Bund für alle Bereiche der Verwaltungstätigkeit auf allen staatlichen Ebenen technische und organisatorische Vorgaben erlassen und durchsetzen könnte, müsste in der Bundesverfassung eine neue Bundeskompetenz geschaffen werden (Ziff. 4.2.2). Als mögliche Alternativen kämen eine Allgemeinverbindlicherklärung von interkantonalen Verträgen (Ziff. 4.2.3) oder eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen (Ziff. 4.2.4) in Frage. Eine andere, rechtlich allerdings nicht verbindliche Alternative wäre die Förderung von Standards und «Best Practices» (Ziff. 4.2.5).