4 Schlussfolgerungen 4.1 Bestehende Rechtsgrundlagen einer IKT-Zusammenarbeit Bund-Kantone Die Bundesverfassung räumt dem Bund keine allgemeine Kompetenzen ein, die es ihm erlauben würden, den Kantonen gegenüber generelle technische und organisatorische Vorgaben zu erlassen und durchzusetzen mit dem Ziel, eine einheitliche elektronische Verwaltungslandschaft zu schaffen, die in allen Bereichen der Verwaltungstätigkeit schweizweit nach den gleichen Regeln und Instrumenten funktionieren kann. Auch lässt sich eine solche allgemeine Kompetenz nicht aus den vereinten sektoriellen Kompetenzen des Bundes herleiten.