3.3.4 Bilanz Der Bund hat dort, wo er Rechtsetzungskompetenzen hat, die nicht auf Grundsätze beschränkt sind, sowohl zentrale, einheitliche Lösungen geschaffen (so beim Personenstandsregister Infostar und dem Strafregister), als auch dezentrale mit mehr (z.B. Grundstückinformationssystem eGRIS) oder weniger Vorgaben (z.B. Handelsregister). Der Bund hat jeweils Rücksicht auf die gewachsenen Strukturen genommen und im Dialog mit den Kantonen den jeweiligen Verhältnissen angepasste Lösungen verwirklicht.