122 BV bereits heute grundsätzlich vorhanden sind. Für Vorhaben wie z.B. die Ermöglichung elektronischer Anmeldungen und Mutationen im Handelsregister oder die Schaffung eines zentralen Betreibungsregisterauszugs, der es einem Schuldner verunmöglichen würde, sich durch einen Wohnsitzwechsel einen leeren Betreibungsregisterauszug zu verschaffen, hat der Bund somit bereits heute die nötigen Kompetenzen.