Die Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Bereich Schuldbetreibung und Konkurs vom 9. Februar 2011 39regelt die technischen und organisatorischen Vorgaben und das Datenformat, nach denen Gläubigerinnen und Gläubiger sowie Betreibungs- und Konkursämter in einer geschlossenen Benutzergruppe (eSchKG-Verbund) als Verbundteilnehmerinnen und -teilnehmer Betreibungs- und Konkursdaten austauschen. Unter der Leitung des BJ entwickeln Betreibungsämter, Gläubiger und Softwarehersteller zusammen den Standard für den elektronischen Datenaustausch im Betreibungswesen laufend weiter.