Es führt zudem ein Zentralregister, welches dem Auffinden und der Unterscheidung der eingetragenen Rechtseinheiten dient. Der Inhalt des Zentralregisters ist der Öffentlichkeit über Internet zugänglich (www.zefix.admin.ch). Das EJPD bestimmt die Bedingungen und Modalitäten für den Zugang zu diesen Daten (Art. 14 HRegV). Das EHRA hat in Weisungen festgehalten, wie der Inhalt und die Struktur der Daten, welche durch die kantonalen Handelsregisterbehörden erfasst werden, auszusehen haben37. Es gibt hingegen keine weitergehenden technischen und organisatorischen Vorgaben seitens des Bundes.