– Das Handelsregister wird flächendeckend elektronisch dezentral von den Kantonen geführt. Die Eintragungen in das Tagesregister werden dem Eidgenössischen Amt für das Handelsregister (EHRA) beim BJ elektronisch übermittelt. Das EHRA bestimmt in einer technischen Weisung das Übertragungsverfahren. Das EHRA prüft im Rahmen der Oberaufsicht die übermittelten Einträge und leitet diese zur Publikation an das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) weiter. Es führt zudem ein Zentralregister, welches dem Auffinden und der Unterscheidung der eingetragenen Rechtseinheiten dient.