93 ZStV).35 – Am 1. Januar 2012 tritt eine Teilrevision des ZGB in Kraft, die das Grundbuch zu einem umfassenderen elektronischen Grundstücksinformationssystem (eGRIS) weiterentwickelt36. Das Grundbuch wird dezentral in den Kantonen grösstenteils elektronisch geführt. Die revidierte Grundbuchverordnung (GBV) regelt insbesondere die Organisation der Grundbuchführung und den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt. Das EJPD macht den Kantonen diesbezüglich verbindliche technische und organisatorische Vorgaben (Art. 40 Abs. 2 u. 41 Abs. 1 revidierte GBV;