Auf eine vollständige Aufzählung der umfassenden sektoriellen Kompetenzen deshalb verzichtet werden. Beispielhaft für bestehende Ansätze zu einer elektronischen Verwaltungslandschaft soll aber nachfolgend aus dem Zuständigkeitsbereich des EJPD die Situation bei der Umsetzung des Zivilrechts und des Strafrechts dargestellt werden, weil dies eine vorläufige Bilanz der Bemühungen erlaubt, eine elektronische Verwaltungslandschaft zu schaffen.