lich eigene, den regionalen oder lokalen Bedürfnissen angepasste Regelungen zu treffen34. Alle sektoriellen Kompetenzen des Bundes zusammengezählt ergeben deshalb keine lückenlose Kompetenz des Bundes, eine einheitliche elektronische Verwaltungslandschaft zu schaffen. Auf eine vollständige Aufzählung der umfassenden sektoriellen Kompetenzen deshalb verzichtet werden.