Um eine lückenlose Kompetenz des Bundes abzuleiten, müsste der Bund in allen verwaltungsrelevanten Bereichen über eine umfassende Rechtsetzungszuständigkeit verfügen. Der Bund verfügt indes in wichtigen Bereichen – z.B. bei den Steuern, der Gesundheit, Bildung, Kultur oder Sicherheit – über gar keine oder bloss fragmentarische Rechtsetzungszuständigkeiten, da der Föderalismus eine der tragenden Grundwerte der Bundesverfassung ist. Den Kantonen soll es gestattet sein, wo immer mög-