hensweisen, mittels derer öffentliche Leistungen von hoher wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz im öffentlichen Interesse erzielt würden, seien öffentliche Werke im Sinne von Art. 81 BV. Als Beispiel nennt Lendi ein elektronisches Verkehrsüberwachungs- und Verkehrsleitsystem, das über einen Satelliten funktioniert. Auch ein «Werk» zur Informationsverbreitung ganz allgemein wäre laut Lendi vom Werkbegriff des Art. 81 BV erfasst. Zusammengefasst definiert er gestützt auf eine zeitgemässe und teleologische Auslegung ein öffentliches Werk als «grössere Infrastruktureinrichtung oder gebündeltes Leistungspotential und -angebot, das im öffentlichen Interesse des ganzen Landes oder