3 Bundeskompetenzen für eine IKT-Zusammenarbeit Bund-Kantone 3.1 Inhalt der Kompetenz Gemäss dem Antrag des EJPD zum Bundesratsbeschluss vom 6. Juli 2011 soll geprüft werden, inwieweit der Bund über Rechtsgrundlagen verfügt, um verbindliche technische und organisatorische Vorgaben zu erlassen und durchzusetzen, damit eine einheitliche elektronische Verwaltungslandschaft entstehen und schweizweit nach den gleichen Regeln und mit den gleichen Instrumenten funktionieren kann. Nachfolgend wird deshalb untersucht, ob für diese Querschnittaufgabe eine allgemeine Bundeskompetenz besteht (Ziff. 3.2).