2.4 Umfang der Bundeskompetenzen Die Bundeskompetenz kann für ein bestimmtes Sach- oder Rechtsgebiet eine der Staatsfunktionen Rechtsetzung, Verwaltung oder Rechtsprechung umfassen. Wenn der Bund die Rechtsetzungskompetenz innehat, so schliesst dies die Kompetenz des Bundes ein, durch Bundesgesetz darüber zu entscheiden, ob die Verwaltungs- und Rechtsprechungskompetenzen im betreffenden Sachgebiet dem Bund oder den Kantonen zustehen, es sei denn, ein Vorbehalt der Bundesverfassung weise diese Staatsfunktionen den Kantonen zu (Art. 46 Abs. 1 BV)14.