Beispiele für implizite Gesetzgebungskompetenzen sind die Kompetenzen zur Einführung von Lenkungsabgaben, zur Gewährung von Abgeltungen und Finanzhilfen oder zum Erlass von Nebenstrafrecht. Die sogenannten inhärenten Zuständigkeiten kommen dem Bund aufgrund seiner Staatlichkeit zu. Sie sind im Bestand des gesamtschweizerischen Gemeinwesens als solchem begründet. Sie erlauben es dem Bund etwa, die Organisation der staatlichen Institutionen zu regeln, einen Nationalfeiertag festzulegen (dieser ist allerdings seit 1993 ausdrücklich in der BV festgelegt, heute in Art.