Die Herleitung von stillschweigenden Bundeskompetenzen bleibt aber nach wie vor möglich12. Bei den stillschweigenden Bundeskompetenzen können implizite und inhärente Zuständigkeiten unterschieden werden. Als implizite Gesetzgebungskompetenzen werden Zuständigkeiten bezeichnet, die mit expliziten Kompetenzen eng verbunden sind oder daraus abgeleitet werden können. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gesetzgebungszuständigkeit in einem Sachbereich. Beispiele für implizite Gesetzgebungskompetenzen sind die Kompetenzen zur Einführung von Lenkungsabgaben, zur Gewährung von Abgeltungen und Finanzhilfen oder zum Erlass von Nebenstrafrecht.