Der Bund kann eine Kompetenz nicht dadurch erlangen, dass sie ihm von den Kantonen übertragen wird. Die Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Kantone sind zwingendes Recht3. Jede Kompetenzzuweisung an den Bund erfordert also eine Änderung der Bundesverfassung und hat im von der BV vorgesehenen Revisionsverfahren zu erfolgen.