Das Gutachten bezieht also auch den elektronischen Verkehr mit Gerichten, wie ihn die Schweizerischen Zivil- und die Strafprozessordnungen vorsehen, mit in die Betrachtungen ein. Ausserdem untersucht das Gutachten, ob neben rechtlichen Grundlagen in der Bundesverfassung oder in Bundesgesetzen auch weitere Instrumente zur Schaffung einer einheitlichen elektronischen Verwaltungslandschaft in Betracht kommen, nämlich die Allgemeinverbindlicherklärung von interkantonalen Verträgen, Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen oder die Förderung von Standards und «Best Practices».