» Zur Begründung führt das EJPD im Antrag an den Bundesrat vom 27. Juni 2011 aus: «Damit eine einheitliche elektronische Verwaltungslandschaft entstehen und schweizweit nach den gleichen Regeln und Instrumenten funktionieren kann, muss es möglich sein, verbindliche technische und organisatorische Vorgaben zu erlassen und durchzusetzen. Ob es hierzu eine Grundlage in der Bundesverfassung braucht, oder ob die sektoriellen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes genügen, ist mittels eines Rechtsgutachtens abzuklären.»