Mit Bundesratsbeschluss vom 6. Juli 2011 (Umsetzung der Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft: Sicherstellung der Rechtsgrundlagen) hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, «bis Ende 2011 die Frage der Rechtsgrundlagen einer IKT-Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen abzuklären und den Handlungsbedarf aufzuzeigen.» Zur Begründung führt das EJPD im Antrag an den Bundesrat vom 27. Juni 2011 aus: «Damit eine einheitliche elektronische Verwaltungslandschaft entstehen und schweizweit nach den gleichen Regeln und Instrumenten funktionieren kann, muss es möglich sein, verbindliche technische und organisatorische Vorgaben zu erlassen und durchzusetzen.