{"Signatur": "CH_VB_003", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2011-12-22", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_003_150000251_2011-12-22.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000251.pdf?ID=150000251", "Checksum": "25258e756eee82b792fa483bd2e5b227"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["150000251"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesamt für Justiz, BJ 22.12.2011 150000251"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Office fédéral de la justice, OFJ 22.12.2011 150000251"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Ufficio federale di giustizia, UFG 22.12.2011 150000251"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesamt für Justiz, BJ"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Office fédéral de la justice, OFJ"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Ufficio federale di giustizia, UFG"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "DFJP, Office fédéral de la justice"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:18:13", "Checksum": "ae89a155e0041fe02b1cfbaff8aba50a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Bundesamt für Justiz, BJ 22.12.2011 150000251\n\n4.2.5 Förderung von Standards und «Best Practices»\nEin weiterer möglicher Weg zur Verwirklichung einer einheitlichen Verwaltungslandschaft besteht darin, dass der Bund Standards vorgibt und «Best Practices» fördert bzw. bei deren Erarbeitung und\nVerbreitung eine führende Rolle einnimmt. In diese Richtung weist die vom Bundesrat am 24. Januar\n2007 verabschiedete E-Government-Strategie Schweiz53. Sie sieht vor, dass das Potenzial innovativer\nStaatsstellen genutzt und gleichzeitig mit gemeinsamem Vorgehen und definierten Organisationsstrukturen die übergeordnete Steuerung sichergestellt wird (S. 6, «3. Grundsätze zur Zielerreichung»,\nZiff. 4). Durch Austausch und abgestimmtes Vorgehen sowie durch Festlegung federführender Stellen\nsoll gezielt in Lösungen investiert werden, die vielfach genutzt werden können, so dass die angestrebten Ziele mit minimalen Investitionen erreicht werden können (Strategie, «1.4 Richtig verstandenen\nFöderalismus als Chance nutzen»).\nDie Setzung von Standards geschieht bislang durch den Verein eCH, bei dem der Bund neben Kantonen, Gemeinden, Universitäten, diversen Organisationen und Unternehmen sowie natürlichen Personen Mitglied ist. eCH richtet sich nach der E-Government-Strategie Schweiz. Die Standards von eCH\nsind auf nationaler Ebene für Bund und Kantone massgeblich. Ausserdem haben sie die Empfehlungen der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) über die technische Zusammenarbeit zwischen\nden öffentlichen Gemeinwesen zu berücksichtigen (Art. 4 der Rahmenvereinbarung E-Government\nSchweiz54; vgl. auch die Vereinbarung vom 14. Mai 2009 zwischen dem Bund, den unterzeichnenden\nKantonen und der FDK über die Zusammenarbeit Schweizerischer Gemeinwesen auf dem Gebiet der\nInformatik55).\nDas E-Government-Vorhaben «B.1.06 E-Government-Architektur Schweiz» soll die Voraussetzungen\ndafür schaffen, «dass bei Bund, Kantonen und Gemeinden autonom Puzzleteile erstellt werden können, welche zusammen ein funktionierendes, für die Kunden einfach zugängliches und effizient nutzbares E-Government-Angebot ergeben und innerhalb der Verwaltung ohne Medienbrüche verarbeitet\nwerden können.»56 Dieses Vorhaben könnte auch dafür genutzt werden, um das Anliegen einer einheitlichen Verwaltungslandschaft Schweiz wirksam zu verfolgen.\nIm Gegensatz zur Umsetzung von rechtlich verbindlichen Vorschriften ist bei der Setzung von Standards und «Best Practices» deren zügige, verbindliche Umsetzung nicht gewährleistet. Sie könnte\nindes durch die Bereitstellung von Fördergeldern unterstützt und beschleunigt werden.\n\n51 Abrufbar unter www.ejpd.admin.ch > Themen > Föderalismus, «Dokumentation».\n52 Bericht des Bundesrates vom 27. März 2002 über rechtsetzende Verträge zwischen Bund und Kantonen, abrufbar unter\nwww.ejpd.admin.ch > Themen > Föderalismus, «Dokumentation», S. 4.\n53 Abrufbar unter www.egovernment.ch > Grundlagen > Strategie.\n54 Abrufbar unter www.egovernment.ch > Grundlagen > Rahmenvereinbarung. Vgl. Anm. 43.\n55 Abrufbar unter www.sik.ch > Gründung.\n56 E-Government Schweiz, Katalog priorisierter Vorhaben, Stand 24. Oktober 2011, abrufbar unter www.egovernment.ch.\n\nVPB/JAAC/GAAC/PAAF 2012, Ausgabe vom 1. Mai 2012 16\nGutachten EJPD/Bundesamt für Justiz\n\n4.3 Beurteilung\nUm eine allgemein Bundeskompetenz zum Erlass technischer und organisatorischer Vorschriften im\nHinblick auf eine einheitliche elektronische Verwaltungslandschaft Schweiz zu begründen, wäre eine\nneue Bestimmung in der Bundesverfassung nötig. Bevor auf Verfassungsstufe eine neue Bestimmung\ngeschaffen wird, wäre eine eingehende Problemanalyse vorzunehmen.\nAls Alternative dazu könnte dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, bestehende interkantonale\nVereinbarungen für allgemeinverbindlich zu erklären. Auch eine Regelung in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen wäre denkbar. Diese Lösungen sind indes schwerfällig, weshalb\neine einheitliche eidgenössische Regelung auf dem Wege der Bundesgesetzgebung zu bevorzugen\nist.\nAls weitere Alternative besteht die Möglichkeit, Standards und «Best Practices» zu fördern. Dies könnte im Rahmen des bereits bestehenden E-Government-Vorhabens «B.1.06 E-Government-Architektur\nSchweiz» geschehen. Bei dieser Lösung ist allerdings die rechtliche Verbindlichkeit nicht gegeben.\n\nVPB/JAAC/GAAC/PAAF 2012, Ausgabe vom 1. Mai 2012 17\nSchweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften\nArchives fédérales suisses, Publications officielles numérisées\nArchivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali\n\nJAAC 2012.1 - Rechtsgrundlagen für die IKT-Zusammenarbeit zwischen dem Bund und\nden Kantonen\n\nIn Verwaltungspraxis der Bundesbehörden\nDans Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération\nIn Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione\n\nJahr 2012\nAnnée\nAnno\n\nBand -\nVolume\nVolume\n\nSeite 1-17\nPage\nPagina\n\nRef. No 150 000 251\n\nDas Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv und die Bundeskanzlei konvertiert.\nLe document a été digitalisé par les Archives Fédérales Suisses et la Chancellerie fédérale.\nIl documento è stato convertito dall'Archivio federale svizzero e della Cancelleria federale.\n"}