es muss bezüglich einer rechtlichen Regelung somit dargetan werden, dass die in Frage stehende Differenzierung erforderlich ist, um das Ziel zu erreichen14. Rechtliche Gleichbehandlungen und Differenzierungen müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, die sie regeln15: Bei jeder Ungleichbehandlung ist sachlich zu begründen, inwiefern mit Bezug auf die tatsächlichen Verhältnisse, die Gegenstand der Regelung sind, eine Differenzierung gerechtfertigt erscheint16. Rechtliche Differenzierungen können auch gerechtfertigt sein, um externe Ziele zu verfol- gen17.