was als sachlicher Grund einer Ungleich- oder einer Gleichbehandlung gilt13. Eine Ungleichbehandlung ist nur zulässig, wenn das Gesetz mit einer gewissen Präzision darauf zugeschnitten ist, das anvisierte Ziel zu erreichen; es muss bezüglich einer rechtlichen Regelung somit dargetan werden, dass die in Frage stehende Differenzierung erforderlich ist, um das Ziel zu erreichen14. Rechtliche Gleichbehandlungen und Differenzierungen müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, die sie regeln15: