Die selbstständig Erwerbstätigen ausserhalb der Landwirtschaft müssten nach dieser Regelung somit selber für die Finanzierung ihrer Familienzulagen aufkommen, währenddem die Selbstständigen in der Landwirtschaft keine Beiträge leisten müssen Im Folgenden wird geprüft, ob sich diese unterschiedlichen Regelungen, die eine ungleiche Behandlung der beiden Berufsgruppen darstellen, unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit rechtfertigen lassen.