Die parlamentarische Initiative Fasel Die pa. Iv. Fasel verlangt die Öffnung des Geltungsbereichs des FamZG auf selbstständig Erwerbstätige ausserhalb der Landwirtschaft. Gemäss Entwurf der SGK-N vom 4. Mai 2009 soll die Finanzierung, wie sie im geltenden Gesetz für die Arbeitnehmenden geregelt ist (Art. 16 FamZG), durch Beiträge an die Familienausgleichskassen finanziert werden. Danach würden von den Selbstständigerwerbenden aufgrund eines Prozentsatzes ihres AHV-pflichtigen Einkommens Beiträge erhoben, die sie der zuständigen Familienausgleichskasse entrichten müssten. Damit unterscheidet sich die nun vorgesehene Finanzierungsregelung von der Regelung nach Art.