Finanzierung Die Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende werden durch Arbeitgeberbeiträge (2 % des ausgerichteten Barlohnes) sowie durch Beiträge des Bundes (zwei Drittel) und der Kantone (ein Drittel) finanziert. Die Familienzulagen für Selbstständige in der Landwirtschaft werden vollumfänglich durch Beiträge des Bundes und der Kantone finanziert. An dieser Sonderregelung wurde vom Gesetzgeber auch nach Inkrafttreten des FamZG festgehalten. Die vom FamZG abweichende Regelung wurde mit den besonderen landwirtschafts- und strukturpolitischen Zielsetzungen dieser Zulage begründet8.