Im Rahmen der Umsetzungsarbeiten zur parlamentarischen Initiative Fasel 06.476, welche zum Ziel hatte, die Familienzulagen nach dem Familienzulagengesetz auf Selbstständigerwerbende auszudehnen, unterbreitete die SGK-SR dem Bundesamt für Justiz die folgende Frage: «Ist es unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit vertretbar, wenn einerseits Selbstständigerwerbende gemäss der Vorlage 06.476 der Beitragspflicht unterstellt werden, und andererseits für selbstständig erwerbende Landwirte die Regelung gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft bestehen bleibt, wonach diese Familienzulagen zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drit-