g GeomV) erheblich vernachlässigt und weise deshalb nicht mehr den notwendigen Ausbildungsstand auf. Wenn die Geometerkommission Grund zur Annahme hat, dass Eintragungsvoraussetzungen weggefallen sein könnten, aber dies nicht gemeldet wurde, oder dass die Weiterbildungspflicht vernachlässigt wurde, steht es ihr somit grundsätzlich frei, ob sie zuerst Vorabklärungen durchführen oder gleich ein Disziplinarverfahren eröffnen und die Frage im Rahmen des Disziplinarverfahrens klären will.