öffentlichen Dienstrecht. Solange eine Altersgrenze für Freiberufliche nicht unter dem Pensionierungsalter liegt, erfolgt mit der Einführung der Altersgrenze im Grunde genommen nur eine Gleichstellung zwischen Freiberuflern und Angestellten in der amtlichen Vermessung. Da es für Freiberufler nicht immer einfach ist, Alterskapital anzuhäufen, ist es für diese allenfalls wirtschaftlich erforderlich, länger zu arbeiten als Angestellte.91 Eine Altersgrenze bei 70 oder 75 Jahren ist aber auch unter diesem Aspekt zumutbar. Die zusätzlichen Voraussetzungen92 für eine Altersgrenze sind ebenfalls gegeben.