Einerseits ist ein derartiger Gesundheitscheck kaum praktikabel und andererseits kann mit einem blossen Gesundheitscheck die «berufliche Fitness» hinsichtlich der amtlichen Vermessung in wichtigen Bereichen (z.B. Stand der Weiterbildung) nicht beurteilt und damit auch nicht gewährleistet werden. Die einzige valable Alternative zu einer generellen Altersgrenze wäre eine verpflichtende, zur Erhaltung des Registereintrags notwendige periodische Weiterbildung (Weiterbildungspflicht). Die Umsetzung einer Weiterbildungspflicht würde aber bedingen, dass ein entsprechendes anerkanntes Weiterbildungsangebot besteht. Dies ist zurzeit nicht der Fall.