Hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Altersgrenze gilt es Alternativen der Qualitätssicherung im Alter zu prüfen. Eine regelmässige individuelle Überprüfung des körperlichen und geistigen Gesundheitszustands, wie ihn das Bundesgericht als Alternative zu den Altersgrenzen im Notariat sieht,90 fällt weg. Einerseits ist ein derartiger Gesundheitscheck kaum praktikabel und andererseits kann mit einem blossen Gesundheitscheck die «berufliche Fitness» hinsichtlich der amtlichen Vermessung in wichtigen Bereichen (z.B. Stand der Weiterbildung) nicht beurteilt und damit auch nicht gewährleistet werden.