Dies erfordert eine genügende körperliche Leistungsfähigkeit für das Vornehmen von Feldarbeiten oder doch für deren Überwachung unmittelbar vorort (im Feld). Gleichzeitig erfordern der hohe Technisierungsgrad und die rasche technologische Entwicklung ein hohes Mass an geistigen Fähigkeiten, namentlich auch an Lernfähigkeit, da man sich bei den Arbeiten in der amtlichen Vermessung trotz der gesetzlichen Methodenfreiheit (Art. 8 Abs. 3 GeoIG) der Technologisierung faktisch kaum entziehen kann.