Das Bundesgericht hat sich sowohl mit der Altersgrenze im Kanton Neuenburg68 wie mit der Altersgrenze im Kanton Basel-Stadt69 befasst und beide als verfassungskonform erachtet. Das Bundesgericht erwog, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Menschen nähmen im Alter ab, so dass für jede Notarin bzw. jeden Notar der Zeitpunkt komme, ab dem sie oder er gesundheitsbedingt nicht mehr Gewähr für eine tadellose Ausübung der übertragenen Funktion bieten könne.70