Nach den eigenen Nachforschungen des Verfassers kennen nur die Kantone Basel-Stadt (75 Jahre)64 und Neuenburg (70 Jahre)65 Altersgrenzen. Im Kanton Bern wurde eine vom Regierungsrat beantragte Altersgrenze66 von der vorberatenden Kommission67 und in der Folge vom Grossen Rat klar abgelehnt. Das Bundesgericht hat sich sowohl mit der Altersgrenze im Kanton Neuenburg68 wie mit der Altersgrenze im Kanton Basel-Stadt69 befasst und beide als verfassungskonform erachtet.