Das reine Amtsnotariat kennen die Kantone Zürich, Thurgau und Appenzell-Ausserrhoden; die übrigen Kantone kennen gemischte Systeme, wobei in der Regel die Zuständigkeit nach Sachgebieten getrennt wird (Grundbuchgeschäfte sind dem Amtsnotariat vorbehalten) und nicht konkurrierend ist (Ausnahme: Kanton Graubünden).62 Interessant sind vorliegend nur Altersgrenzen für das freie Berufsnotariat. Eine Übersicht über solche Altersgrenzen besteht nicht.63 Nach den eigenen Nachforschungen des Verfassers kennen nur die Kantone Basel-Stadt (75 Jahre)64 und Neuenburg (70 Jahre)65 Altersgrenzen.