4.1.2 Ärztinnen/Ärzte Für Ärztinnen und Ärzte gilt in der Schweiz ebenfalls keine Altersgrenze. In seiner Botschaft zur Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) schlug der Bundesrat eine Regelung vor, nach welcher der Kontrahierungszwang der Versicherer mit den Leistungserbringern im ambulanten Bereich, welche über 65 Jahre alt sind, aufgehoben werden sollte.53 Es ging somit nicht um eine generelle Altersgrenze für die ärztliche Tätigkeit, sondern nur um eine Altergrenze für die Kassenleistung.