3 Geltendes Berufsrecht in der amtlichen Vermessung Eines der Hauptanliegen der Bundesgesetzgebung über die amtliche Vermessung ist die Sicherstellung einer hohen Qualität im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs und im Interesse der betroffenen Personen. Dies wurde bereits bei der Schaffung eines neuen Verfassungsartikels zur Vermessung (Art. 75a BV) ausdrücklich festgehalten.47 In den Materialien zum GeoIG wurde diesbezüglich folgendes ausgeführt: